LÖSUNGEN

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Stand Januar 2010
für Dienstleistungen der Firma:
Dorincourt Blue Focus GmbH

Böskenstrasse 30  
46562 Voerde 

TEL: 0281 40 55 476 0
E-Mail: info@blue-focus.com   

Handelsregister Duisburg HRB 21249
Ust.-Id.-Nr. DE 265944317 
St. Nr. 101/5703/0901


1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Dorincourt Blue Focus GmbH  – nachstehend Dienstleister genannt –  mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden,  werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der  Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch  innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister  selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings  unterliegt der Dienstleister einem Konkurrenzverbot.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen  Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.


4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von vier  Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.  Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist  der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird 70 %  des Auftragsvolumens fällig.

4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind 14  Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein  Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen  Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der  Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.


5. Leistungsumfang

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das  nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder  Räumlichkeiten verfügt.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften  oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für  beide Parteien zu gewährleisten.


6. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach  deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers  Stillschweigen zu bewahren.


7. Vertragsstrafe

Vertragsstrafen werden bei Vertragsabschluss gesondert festgelegt.


8. Haftung

8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der  Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten  ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das  Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben  Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,  Verzugs oder Unmöglichkeit.


9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.


9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist der Sitz des Dienstleisters.


10. Sonstige Bestimmungen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt  seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn  innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils  unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den  wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen  vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

News

no text

no text